Deutschland - Hilfe bei Kita- oder Schulschliessung

Wenn Eltern wegen behördlich angeordneter Schließung von Schulen und Kitas ihre Kinder selbst betreuen müssen, soll der ihnen entstehende Verdienstausfall zu großen Teilen ausgeglichen werden. Anspruch auf Entschädigung haben Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und hilfebedürftig sind.

Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Kita- oder Schulschließung keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann. Der neue Entschädigungsanspruch ist damit an die gleichen Voraussetzungen geknüpft wie der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Entschädigungsanspruch wird zeitlich auf sechs Wochen und in der Höhe auf 70 Prozent des Verdienstausfalls begrenzt.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/familien-in-corona-zeit-1738334 (05/04/2020)

Eintrag erfolgreich erstellt 5 Apr 2020

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