Deutschland - Steuerliche Erleichterungen

Massnahmen:
-Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
-Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
-Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
-Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

Berechtigte: Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010 (05/04/2020)

Eintrag erfolgreich erstellt 5 Apr 2020

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