Deutschland - Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Grundsicherung können Selbständige beanspruchen, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbrechen.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, erhält erleichterten Zugang zu den SGB-II-Leistungen (wie ALG II).
Für die nächsten sechs Monate müssen weder Vermögensverhältnisse offengelegt, noch Vermögen angetastet werden.
Man muss lediglich erklären, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen.

Grundsicherung meint SGB-II-Leistungen (wie ALG II). Das beinhaltet eine Pauschale für Kosten des Lebensunterhalts und Mietzahlungen.
Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in den ersten sechs Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die übliche Bedürftigkeitsprüfung (Privatvermögen, angemessene Miete und anderes) erfolgt erst dann, wenn Sie auch nach den sechs Monaten auf die Grundsicherung angewiesen sind.
Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt.

Anträge können bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem jeweils zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010 (05/04/2020)

Listing created Apr 5, 2020

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