Deutschland - Antragspflicht für Insolvenz - Aussetzung

Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum soll zudem das Recht des Gläubigers eingeschränkt werden, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen. Für Privatpersonen werden im Fall der Insolvenz bei der Restschuldbefreiung die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie entsprechend berücksichtigt.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010 (05/04/2020)

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