Deutschland - Zuschüsse für Kleinunternehmen

Begünstigte:
-Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
-Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.

Dauer:
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.

Voraussetzungen:
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Privates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.

Antragstellung: Bei Ländern und Kommunen. Möglichst elektronisch.

Anrechnung:
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.
Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Startups:
Die Bundesregierung unterstützt Start-ups, junge Technologieunternehmen und kleine Mittelständler mit einem Hilfspaket von zwei Milliarden Euro. Es ergänzt die bestehenden Unterstützungsprogramme um Maßnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten sind. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Mittel für öffentliche Wagniskapitalinvestoren sowie Erleichterungen bei der Finanzierung für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber und kleine Mittelständler.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010 (05/04/2020)

Listing created Apr 5, 2020

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